Vorsicht mit Facebook

on Mittwoch, 24 Februar 2016.

das hätte der Richter wissen können

Der BGH hat das Urteil einer Großen Strafkammer in Rostock aufgehoben, weil der Facebookeintrag eines Richters seine Befangenheit begründet. das Thema ist ja seit gestern in viel Blogs diskutiert worden. Wenn man dazu aber noch das Originalbild sieht, ist die Sache einfach nur unfassbar. Was für eine Befriedigung müssen solche Leute erfahren, wenn Sie jemand in den Knast stecken.

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