Vollmachtsvordrucke
Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht.
Hier finden Sie die entsprechenden Vollmachten für allgemeine Angelegenheiten (Familien-, Sozial- und Zivilrecht) und für Bußgeld- und Strafsachen.
Was kostet mich das?
Nach der Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG) berechnen sich die Rechtsanwaltskosten nach sogenannten Rahmengebühren oder Gegenstandswerten. Es sind aber auch Honorarvereinbarungen mit Stundenvergütung oder Pauschalhonorare möglich. Daher ist es nicht immer einfach, ohne genauere Kenntnisse des Einzelfalls etwas zu den Kosten zu sagen. Aus unserer Sicht ist der beste Weg, die Kosten direkt mit uns zu Beginn des ersten Besprechungstermins ausführlich zu besprechen.
Haben Sie also keine Angst, sondern sprechen Sie uns direkt auf das Thema Kosten an!
Formulare/Anträge
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe (in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe) erhalten.
Die Staatskasse tritt in diesen Fällen für die bei uns entstehenden Kosten in Vorleistung. Sie können hier die erforderlichen Formulare herunterladen und ausfüllen, damit wir überprüfen können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Antrag Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe